Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Nach dem Bremischen Spielhallengesetz muss seit Juli 2017 ein Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen eingehalten werden. Wie groß muss dieser mindestens sein?