Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V. | Hinter der Mauer 9 28195 Bremen | Tel.: 0421 - 762 66 Fax: 0421 - 762 52
Nach dem Bremischen Spielhallengesetz muss seit Juli 2017 ein Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen eingehalten werden. Wie groß muss dieser mindestens sein?