Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Als Inhaber einer so genannten ‚Prüfbescheinigung‘ darf man bereits mit 17 Jahren Auto fahren. Welches Kriterium muss die erforderliche Begleitperson NICHT erfüllen?