Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V. | Hinter der Mauer 9 28195 Bremen | Tel.: 0421 - 762 66 Fax: 0421 - 762 52
Als Inhaber einer so genannten ‚Prüfbescheinigung‘ darf man bereits mit 17 Jahren Auto fahren. Welches Kriterium muss die erforderliche Begleitperson NICHT erfüllen?