Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Arbeitnehmerkammer Bremen / Nord

Die Arbeitnehmerkammer Bremen vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Beschäftigten. Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind – so bestimmt es das „Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen“ – alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten). Zurzeit sind dies rund 360.000 sozialversicherungpflichtig Beschäftigte, Minijobber sowie Auszubildende. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer.

Neben einer umfassenden Rechtsberatung bietet die Arbeitnehmerkammer ihren Mitgliedern zahlreiche Informationen zu den Themen Wirtschaft, Arbeit, Bildung und Kultur. Darüber hinaus berät sie Betriebs- und Personalräte sowie Politik und öffentliche Verwaltung im Lande Bremen. Die berufliche Weiterbildung übernimmt die Wirtschafts- und Sozialakademie (wisoak). Zusätzlichen Service und Vergünstigungen gibt es mit der KammerCard, die jedes Mitglied auf Wunsch kostenlos erhält.

Öffentliche Rechtsberatung (ÖRB):
Beratung für Bremerinnen und Bremer mit niedrigem Einkommen (z. B. im Insolvenzrecht, Kauf- und Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht, etc.). Auch die Mitglieder werden in diesen Rechtsfragen informiert.

Beratungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr.: 9 bis 12 Uhr
Mo. und Do.: 14 bis 18 Uhr
Weitere Beratungstermine nach Vereinbarung