Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Tattoos & Piercings

Hierfür gibt es keine rechtlichen Vorgaben! Jedoch muss der Tätowierer oder Piercer die Reife des Jugendlichen prüfen. Da dies nicht durch ein einfaches Gespräch möglich ist, verlangen Tattoo- und Piercingstudios in der Regel eine Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes. Dies machen sie auch, um im Nachhinein nicht rechtlich belangt werden zu können.

Aus diesem Grunde sollten sich Kinder und Jugendliche, die den Wunsch nach einer Verschönerung ihres Körpers durch Piercings oder Tattoos haben, über die zum Teil lebenslangen Folgen im Klaren sein. Auch die möglichen Kosten für die Entfernung eines Tattoos sollten berücksichtigt werden. Weitere wichtige Faktoren sind die Hygiene in dem gewählten Studio und die Qualifizierung des Personals.