Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Schönheitsoperationen

Unter 18 Jahren ist für eine Schönheitsoperation immer das Einverständnis der Eltern erforderlich. Abstehende Ohren o.ä. können schon ab 6 Jahren operiert werden. Fettabsaugen und Nase richten geht normalerweise erst ab 16, Brust-OP in der Regel erst ab 18 Jahren.