Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Religionszugehörigkeit

Normalerweise bestimmen die Eltern bei der Geburt des Kindes, welche Religionszugehörigkeit es haben soll. Ab 12 Jahren darf dich aber niemand mehr zu einem Wechsel deiner Religion zwingen.

Ab 14 bist du ‚religionsmündig‘, d.h. du kannst ganz allein bestimmen, welchen Glauben du annehmen willst.