Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Jobben & Ferienjob

Unter 13 Jahren darfst du grundsätzlich nicht arbeiten! Kinder und Jugendliche sollen nämlich zur Schule gehen und nicht arbeiten.

Ab 13 Jahren darfst Du Dein Taschengeld durch leichte Arbeiten aufbessern (z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Hilfe beim Einkaufen, Nachhilfe geben). Allerdings nur maximal zwei Stunden am Tag, nur zwischen 8 und 18 Uhr und nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Jugendliche ab 15 Jahren können dagegen bis zu vier Wochen im Jahr Vollzeit einen Ferienjob annehmen. Nachtarbeit und Akkordarbeit sind bis zur Volljährigkeit tabu.