Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Heiraten

Grundsätzlich gilt: Nach §1 des Ehegesetzes sollte niemand unter 18 heiraten. Das heißt nicht, dass es nicht trotzdem möglich wäre.

Ausnahme:
Ab 16, wenn der Partner mindestens 18 ist. Allerdings braucht der/die unter 18-Jährige die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.