Heiraten
Grundsätzlich gilt: Nach §1 des Ehegesetzes sollte niemand unter 18 heiraten. Das heißt nicht, dass es nicht trotzdem möglich wäre.
Ausnahme:
Ab 16, wenn der Partner mindestens 18 ist. Allerdings braucht der/die unter 18-Jährige die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.