Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Führerschein

Ab 15 Jahren:

Ab 16 Jahren:

Ab 17 Jahren:

…kannst du die Führerscheinprüfung für das Fahren von Autos machen, darfst aber nur fahren, wenn du begleitet wirst, d.h.: Du kannst dich mit 16,5 Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und stellst einen Antrag beim zuständigen Amt. Deine Erziehungsberechtigten müssen ebenfalls zustimmen. Nach bestandener Prüfung und mit Vollendung des 17. Lebensjahrs erhältst du keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Damit gilt: Bei jeder Fahrt muss eine mind. 30-jährige Begleitperson mitfahren, die seit mindestens fünf Jahren selbst den Führerschein hat. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Das Dokument wird nur in Deutschland anerkannt. Wenn du 18 bist, kannst du die Bescheinigung gegen einen echten Führerschein eintauschen.

Ab 18 Jahren: