Führerschein
Ab 15 Jahren:
- Mofa: Dazu brauchst du die Mofa-Prüfbescheinigung. Manche Schulen führen Mofa-Kurse durch, bei denen der Lehrer die Prüfung abnimmt (bis 50 ccm, 25 km/h).
Ab 16 Jahren:
- Führerschein Klasse A1: Damit darfst du ein Leichtkraftrad fahren (bis 125 ccm, 80 km/h).
- Führerschein Klasse M (Kleinkraftrad bis 50 ccm, 45 km/h).
- Führerschein Klasse L (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen).
Ab 17 Jahren:
…kannst du die Führerscheinprüfung für das Fahren von Autos machen, darfst aber nur fahren, wenn du begleitet wirst, d.h.: Du kannst dich mit 16,5 Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und stellst einen Antrag beim zuständigen Amt. Deine Erziehungsberechtigten müssen ebenfalls zustimmen. Nach bestandener Prüfung und mit Vollendung des 17. Lebensjahrs erhältst du keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Damit gilt: Bei jeder Fahrt muss eine mind. 30-jährige Begleitperson mitfahren, die seit mindestens fünf Jahren selbst den Führerschein hat. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Das Dokument wird nur in Deutschland anerkannt. Wenn du 18 bist, kannst du die Bescheinigung gegen einen echten Führerschein eintauschen.
Ab 18 Jahren:
- Auto-Führerschein (Klasse B): Du darfst damit „Kraftfahrzeuge“ (nicht Motorräder) mit max. 3,5t und max. 9 Sitzplätzen fahren.
- Motorrad-Führerschein (Klasse A), „beschränkt“: Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, die nicht zu viel Motorkraft haben und zu leicht sein darf. Ab 24 Jahren gibt es dann den Motorrad-Führerschein der Klasse A, „unbeschränkt“.