Spielhalle / Glücksspiel
Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche nicht an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten in der Öffentlichkeit teilnehmen oder sich in einer Spielhalle aufhalten. Unter dieses Verbot fallen:
- Glücksspiele mit Gewinnmöglichkeiten (z.B. Lotto, Sportwetten oder Pokerturniere),
- Das Spielen an Geldgewinnspielgeräten (z.B. in Gaststätten oder Spielhallen),
- Das Spielen an Warenspielgeräten (Gewinn besteht aus Waren wie Spielzeuge etc.)
Ausnahme:
Kinder und Jugendliche dürfen auf Volks- und Schützenfesten, Kirmessen, Jahrmärkten an Spielen mit Gewinnmöglichkeit teilnehmen, wenn der Gewinn nur aus Waren von geringem Wert besteht (nicht mehr als 25€).