Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Spielhalle / Glücksspiel

Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche nicht an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten in der Öffentlichkeit teilnehmen oder sich in einer Spielhalle aufhalten. Unter dieses Verbot fallen:

Ausnahme:
Kinder und Jugendliche dürfen auf Volks- und Schützenfesten, Kirmessen, Jahrmärkten an Spielen mit Gewinnmöglichkeit teilnehmen, wenn der Gewinn nur aus Waren von geringem Wert besteht (nicht mehr als 25€).