Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Kino

Kindern und Jugendlichen darf die Anwesenheit im Kino oder bei sonstigen Filmvorführungen nur gestattet werden, wenn die Filme für ihre Altersgruppe freigegeben sind. Die Kennzeichnung wird von der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK) vorgenommen und gilt bundeseinheitlich. Folgende Freigabestufen gibt es:

fsk

Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren ist eine Ausnahmeregelung zu beachten: In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) dürfen sie auch Filme ansehen, die ab 12 Jahren freigegeben sind.

Zudem gibt es zeitliche Beschränkungen. Beim Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen ohne erziehungsbeauftragte Person muss die Filmvorführung beendet sein bis

Seit 2010 stellt die FSK auf ihrer Internetseite zu allen seitdem erschienenen Filmen Kurztexte zur Verfügung, die die Entscheidungen zu den Altersfreigaben begründen. Seit 2014 gibt es zudem die FSK-App, so dass diese Freigabebegründungen und viele weitere Infos auch mobil abrufbar sind.

www.fsk.de