Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Allgemeine Hinweise

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen nur in der Öffentlichkeit. Mit Öffentlichkeit sind auch Orte wie Gaststätten, Diskotheken oder Veranstaltungssäle gemeint.

Das Jugendschutzgesetz beschränkt den Zugang zu Produkten oder Orten, von denen eine mögliche Gefährdung für Kinder und Jugendliche ausgehen kann. Das betrifft:

Im Jugendschutz gibt es deshalb:

Die Alters- und Zeitgrenzen etwa bei Disco- oder Kinobesuchen gelten unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt, wenn Kinder und Jugendliche begleitet werden, entweder von einer