Geldstrafen
Verschiedene Formen der Geldstrafe bzw. Geldbuße
”Ich hatte mal eine Geldstrafe und muss in den Knast, da ich nicht zahlen kann“ ist eine häufige Aussage junger Menschen, die so nicht immer stimmt. Häufig lässt sich dies noch vermeiden – gefragt ist aber EIGENE INITIATIVE.
1.
Die Geldstrafe wird im Erwachsenenstrafrecht in Tagessätzen (TS) verhängt. Die Anzahl der TS ist das Strafmaß, die TS- Höhe richtet sich nach dem Einkommen (z.B. 30 TS á 15 € = 450 €). Wird die Strafe nicht bezahlt, muss für jeden TS ein Tag Gefängnis als sogenannte Einzelfreiheitsstrafe abgesessen werden (im Bsp. 30 Tage). Für die in der Regel zusätzlich auferlegten Verfahrenskosten kann keine Ersatzhaft angeordnet werden.
Zuständig:
Staatsanwaltschaft
Postfach 101360
28013 Bremen
0421 – 361 96777
0421 – 361 96778 (Fax)
office@staatsanwalt.bremen.de
2.
Geldbußen können bei Erwachsenen und Jugendlichen im Strafverfahren als Auflagen verhängt werden. Bei Nichtzahlung droht zwar nicht automatisch Ersatzfreiheitsstrafe, bei Jugendlichen kann aber der sogenannte Beugearrest verhängt werden. Die hierbei abgesessene Zeit ersetzt nicht die Geldbuße! Außerdem drohen je nach Auflagenzweck ggf. ein Bewährungswiderruf bzw. die Fortsetzung des Verfahrens.
Zuständig:
Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, je nachdem, wer die Auflage verhängt hat.
3.
Bei Geldbußen im Bußgeldverfahren kann bei Nichtzahlung durch gesonderte Entscheidung des Gerichts Erzwingungshaft angeordnet werden. Auch hier entfällt die Geldbuße nicht durch die Haftverbüßung!
Zuständig:
Die Bußgeldbehörde
Bei Erzwingungshaft: das anordnende Gericht
Inhaftierung Abwenden – lieber Schwitzen statt sitzen!
Der Staat hat wenig Interesse daran, eine solche Haft zu vollstrecken, denn Haftplätze sind sehr teuer. Meist bestehen Möglichkeiten, die Vollstreckung der Haft abzuwenden:
- Erzwingungshaft und Ersatzfreiheitsstrafe lassen sich auch „in letzter Minute“ oder nach Haftbeginn durch Zahlung („Auslösen“) abwenden.
- Häufig wird der Antrag auf Ratenzahlung bewilligt. Hierfür muss ein begründeter Antrag an die zuständige Behörde s.o. gestellt werden. Hilfreich ist es, Einkommensnachweise vorzulegen. Auch die nachträgliche Änderung der Ratenhöhe ist meist möglich. Handelt es sich um eine Auflage, kann diese auf (plausibel begründeten) Antrag geändert werden.
- In Ausnahmefällen lassen sich auch eine Stundung bzw. ein Zahlungsaufschub erreichen.
- Eine Geldstrafe kann durch freie Arbeit abgeleistet werden. Auch hierfür ist ein Antrag erforderlich. Für einen Tagessatz ist Arbeit von einem Tag bzw. 6 Stunden zu leisten.
- Auflagen können nachträglich geändert werden. Beispielsweise ist bei Änderung der persönlichen oder finanziellen Situation nach Verhängung der Antrag auf Änderung einer Geldbuße in Arbeitsstunden möglich. Ein solcher Antrag muss allerdings ausführlich begründet sein.
- Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann eine Geldbuße im Bußgeldverfahren nachträglich durch den Jugendrichter in eine Arbeitsauflage o.a. geändert werden.
Allgemeine Hinweise:
- Wer in der Zeit der freien Arbeit eine feste Arbeit, Weiterbildung, Umschulung, Ausbildung oder einen 1-€-Job vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit angeboten bekommt, muss diese annehmen.
- Ihr solltet alle Behördenbriefe sorgfältig lesen und aufbewahren. Wenn etwas unklar bleibt: an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle wenden.
- Alle Eingaben und Anträge müssen immer mit dem Verfahrensaktenzeichen versehen werden. Grundsätzlich solltet Ihr Kopien für die eigenen Unterlagen fertigen und aufbewahren.
Beratungsstellen:
Soziale Dienste der Justiz
Gerichts- und Bewährungshilfe (staatlich)
Am Wall 193
28195 Bremen
0421 – 361 2167
0421 – 361 15602
office@sddj.bremen.de
Brücke Bremen Mitte (hoppenbank e.V.)
Ostertorswallstr. 31
28195 Bremen
0421 – 333 13 72
0421 – 333 13 74
0421 – 333 13 76
korte.brueckebremen@onlinehome.de
www.hoppenbank.info
Erreichbarkeit (telefonisch):
Montag 14:00-17:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 09:30-12:30 Uhr
Mittwoch, Freitag 09:30-11:30 Uhr
Täter-Opfer-Ausgleich Bremen (TOA)
Am Wall 193
28193 Bremen
0421 – 33 65 400
info@toa-bremen.de
www.toa-bremen.de
Selbstverständlich kannst Du auch jederzeit die Streetworker/innen von VAJA ansprechen, wenn Du Hilfe brauchst!