Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V.   |   Hinter der Mauer 9   28195 Bremen   |   Tel.: 0421 - 762 66    Fax: 0421 - 762 52

Geldstrafen

geldstrafen

Verschiedene Formen der Geldstrafe bzw. Geldbuße
”Ich hatte mal eine Geldstrafe und muss in den Knast, da ich nicht zahlen kann“ ist eine häufige Aussage junger Menschen, die so nicht immer stimmt. Häufig lässt sich dies noch vermeiden – gefragt ist aber EIGENE INITIATIVE.

1.
Die
Geldstrafe wird im Erwachsenenstrafrecht in Tagessätzen (TS) verhängt. Die Anzahl der TS ist das Strafmaß, die TS- Höhe richtet sich nach dem Einkommen (z.B. 30 TS á 15 € = 450 €). Wird die Strafe nicht bezahlt, muss für jeden TS ein Tag Gefängnis als sogenannte Einzelfreiheitsstrafe abgesessen werden (im Bsp. 30 Tage). Für die in der Regel zusätzlich auferlegten Verfahrenskosten kann keine Ersatzhaft angeordnet werden.

Zuständig:
Staatsanwaltschaft
Postfach 101360
28013 Bremen

0421 – 361 96777
0421 – 361 96778 (Fax)

office@staatsanwalt.bremen.de

2.
Geldbußen
können bei Erwachsenen und Jugendlichen im Strafverfahren als Auflagen verhängt werden. Bei Nichtzahlung droht zwar nicht automatisch Ersatzfreiheitsstrafe, bei Jugendlichen kann aber der sogenannte Beugearrest verhängt werden. Die hierbei abgesessene Zeit ersetzt nicht die Geldbuße! Außerdem drohen je nach Auflagenzweck ggf. ein Bewährungswiderruf bzw. die Fortsetzung des Verfahrens.

Zuständig:
Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, je nachdem, wer die Auflage verhängt hat.

3.
Bei
Geldbußen im Bußgeldverfahren kann bei Nichtzahlung durch gesonderte Entscheidung des Gerichts Erzwingungshaft angeordnet werden. Auch hier entfällt die Geldbuße nicht durch die Haftverbüßung!

Zuständig:
Die Bußgeldbehörde
Bei Erzwingungshaft: das anordnende Gericht

Inhaftierung Abwenden – lieber Schwitzen statt sitzen!

Der Staat hat wenig Interesse daran, eine solche Haft zu vollstrecken, denn Haftplätze sind sehr teuer. Meist bestehen Möglichkeiten, die Vollstreckung der Haft abzuwenden:

Allgemeine Hinweise:

Beratungsstellen:

Soziale Dienste der Justiz
Gerichts- und Bewährungshilfe (staatlich)
Am Wall 193
28195 Bremen

0421 – 361 2167
0421 – 361 15602

office@sddj.bremen.de

Brücke Bremen Mitte (hoppenbank e.V.)
Ostertorswallstr. 31
28195 Bremen

0421 – 333 13 72
0421 – 333 13 74
0421 – 333 13 76

korte.brueckebremen@onlinehome.de
www.hoppenbank.info

Erreichbarkeit (telefonisch):
Montag 14:00-17:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 09:30-12:30 Uhr
Mittwoch, Freitag 09:30-11:30 Uhr

Täter-Opfer-Ausgleich Bremen (TOA)
Am Wall 193
28193 Bremen

0421 – 33 65 400
info@toa-bremen.de
www.toa-bremen.de

Selbstverständlich kannst Du auch jederzeit die Streetworker/innen von VAJA ansprechen, wenn Du Hilfe brauchst!