Betäubungsmittel
Strafverfolgung – geringe Mengen
Drogen wie Cannabis und Amphetamine sind nicht legal. Daher wird jeder Verstoß zur Anzeige gebracht und die Polizei leitet in allen Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ein. Das Ermittlungsverfahren kann eingestellt werden, wenn
- es sich um den Umgang mit geringen Mengen Cannabis oder Marihuana handelt
UND
- diese zum gelegentlichen Eigenkonsum bestimmt waren
UND
- andere Personen nicht gefährdet wurden.
Hierbei muss beachtet werden, dass die Höhe der geringen Mengen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt ist. Nach der aktuellen Verfügung zur Umsetzung des §31a BtMG in Bremen gilt: Handelt es sich um eine Bruttomenge bis zu 6g, kann das Ermittlungsverfahren – unter den genannten Voraussetzungen – nach dieser Vorschrift von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Wird von Strafverfolgung abgesehen, so heißt das nicht automatisch, dass auch von Sanktionen abgesehen wird.
Die Staatsanwaltschaft darf das Verfahren – auch bei geringen Mengen – nicht einstellen, wenn das öffentliche Interesse die Strafverfolgung verlangt. Das ist z.B. der Fall,
- wenn Cannabisprodukte so konsumiert werden, dass Kinder und Jugendliche dies mitbekommen und dadurch möglicherweise verführt werden, auch zu konsumieren bzw.
- wenn vor Einrichtungen wie Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Spielplätzen oder auch auf Jugendreisen öffentlich konsumiert wird.
Leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein, wird dies der Führerscheinstelle gemeldet. Dadurch droht der Führerscheinverlust bzw. kannst du Probleme bekommen, wenn Du Deinen Führerschein machen möchtest.
Nachweisbarkeit von Drogen
Wie lange psychoaktive Substanzen wirken und im Urin oder Blut nachweisbar sind, hängt vom Stoffwechsel des Konsumenten sowie von der Dauer und Menge des Konsums ab. Hier einige Beispiele:
Cannabis (THC)
Wirkungsdauer: 1-5 Stunden
Nachweisbarkeit im Blut
2-3 Tage (gelegentlicher Konsum)
3 Wochen (häufiger Konsum)
Nachweisbarkeit im Urin
5-20 Tage (gelegentlicher Konsum)
8-12 Wochen (häufiger Konsum)
Speed (Amphetamin)
Wirkungsdauer: 4-6 Stunden
Nachweisbarkeit im Blut
8-24 Stunden
Nachweisbarkeit im Urin
1-6 Tage
Ecstasy (MDMA)
Wirkungsdauer: 6-8 Stunden
Nachweisbarkeit im Blut
bis zu 24 Stunden (Abbauprodukte 2-3 Tage)
Nachweisbarkeit im Urin
1-4 Tage
LSD
Wirkungsdauer: 6-12 Stunden
Nachweisbarkeit im Blut
bis zu 12 Stunden
Nachweisbarkeit im Urin
bis zu 4 Tage
Kokain
Wirkungsdauer: 0,5-2 Stunden
Nachweisbarkeit im Blut
6-24 Stunden (Abbauprodukte bis zu 24 Stunden)
Nachweisbarkeit im Urin
1 Tag (Abbauprodukte bis zu 4 Tage, bei häufigem Konsum 15-22 Tage)
Heroin
Wirkungsdauer: 2-5 Stunden
Nachweisbarkeit im Blut
bis zu 12 Stunden (Abbauprodukte bis zu 24 Stunden)
Nachweisbarkeit im Urin
3-4 Tage, bei häufigen Konsum 5-7 Tage
Crystal (Metamphetamin)
Wirkungsdauer: 4-12 Stunden
Nachweisbarkeit im Blut
bis zu 24 Stunden
Nachweisbarkeit im Urin
bis zu einer Woche
Poppers
Wirkungsdauer: 3-10 Minuten
Nachweisbarkeit im Blut
wenige Stunden
Nachweisbarkeit im Urin
bis zu 12 Stunden
Diese Tipps können nur einen kurzen Überblick bieten. Wenn Du Fragen hast oder weitere Informationen suchst, kannst Du Dich an folgende Stellen wenden:
Drogenberatung (für UNTER 18-Jährige):
(ESC)ape – Ambulanz für junge Menschen mit Suchtproblemen
– Anonyme Beratung –
Horner Straße 60-70
Eingang 6
28203 Bremen
Drogenberatung (für ÜBER 18-Jährige):
Ambulante Suchthilfe Bremen
Drogenhilfezentrum Mitte
Bürgermeister-Schmidtstr. 35
28195 Bremen
Drogenhilfezentrum Nord
Bermpohlstr. 23a
28757 Bremen
0421 – 98 97 90
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www.ash-bremen.de
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Bremischer Anwaltsverein
Ostertorstraße 25-31
Amtsgerichtsgebäude / Erdgeschoss Zimmer 7
28195 Bremen
Sprechzeiten:
Montags, Mittwochs, Donnerstags 16-17 Uhr
Drogendatenbank
Hier findet ihr eine umfangreiche Datenbank zum Nachlesen:
www.partypack.de
Selbstverständlich kannst Du auch jederzeit die Streetworker/innen von VAJA ansprechen, wenn Du Hilfe brauchst!